Um eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie. Diese bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Auf der Verordnung müssen unbedingt Diagnose, Anzahl der Therapieeinheiten und der Name der Therapeutin angeführt sein.
Ist ein Hausbesuch erforderlich, muss dieser gesondert auf der Verordnung vermerkt werden.
Beispiel: 10x Ergotherapie á 60min bei Ergotherapeutin [Name]
Ausnahme ist eine ergotherapeutische Beratung im Sinne der Prävention, dies ist auch ohne Verordnung möglich.
Für Versicherte der SVS (Gewerbe und Landwirtschaft) muss die Verordnung derzeit bewilligt werden! (spätestens nach der ersten Therapieeinheit)
Für die übrigen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB) ist derzeit keine Bewilligung vor dem Therapiebeginn notwendig.
Sind sie ÖGK versichert?
Dann können wir direkt mit der Sozialversicherung abrechnen. Es entstehen für sie keine direkten Kosten.
Sind sie SVS oder BVAEB versichert?
Dann verrechnen wir als Wahltherapeutinnen. Die Kosten der erfolgten Therapieeinheiten werden in bar bzw. mit Überweisung bezahlt, sie erhalten eine Honorarnote für die Einreichung zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Kasse.
Dies ist nur für SVS oder BVAEB Versicherte relevant:
Nach Beendigung der Therapie reichen Sie den original Verordnungsschein zusammen mit der Honorarnote (ev. Zahlungsbeleg) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse per App, E-Mail oder Post ein.
Die Rückerstattung erfolgt dann nach dem aktuellen Tarif der jeweiligen Krankenversicherung (dieser beträgt ungefähr 80% der Kassenleistung). Eine private Zusatzversicherung deckt häufig die Restkosten ab.
Bitte bringen Sie zur ersten Einheit Ihren Verordnungsschein, sowie Befunde, Röntgenbilder oder andere relevante Unterlagen mit.
Eine adäquate Behandlung setzt ein Erstgespräch, sowie eine ergotherapeutische Befundung im Zuge der ersten Therapieeinheit voraus. Bitte kommen Sie in bequemer Kleidung.
Terminabsagen müssen bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin im vollen Ausmaß in Rechnung zu stellen.
Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die versäumte Zeit bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis!